Umbau der TA auf WIRTH Gabelfedern




Die original Gabelfedern habe ich durch Wirth-Federn ersetzt.

Dadurch verschwand das leicht schwammige Gefühl in Kurven gänzlich, und das Eintauchen der Gabel beim Bremsen wird erheblich vermindert.

Der Einbau an sich ist problemlos:
Lenker abschrauben.
Verschlußschrauben der Standrohre entfernen, alte Federn raus, neue Federn rein.
Verschlußschrauben wieder einsetzen (Anzugsdrehmoment lt. WHB 15-30 Nm).
Lenker wieder anbauen (Anzugsdrehmoment lt. WHB 22-30 Nm).
Über wesentlich besseres Fahrverhalten freuen ;-).

Es gilt jedoch noch einiges zu beachten:
Es gibt von Wirth zwei verschiedene Gabelfedern für die TA.
Der Typ 2043 hat nur die Zulassung für die PD06, und muß mit den original Distanzhülsen ( die es aber schon beim BJ96 nicht mehr geben soll ?) montiert werden.
Der Typ 2043/1 besitzt ein Gutachten für die PD06 und die PD10, und ist der Nachfolger des 2043.
Diese Federn haben mit 610mm die gleiche Länge wie die Originalfedern der PD10, die keine Distanzhülsen mehr besitzen.
Bei evtl. Gebrauchtkauf also auf den Typ achten! 2043/1 ist IMHO die bessere Wahl.

Verwirrend sind außerdem die Angaben über Einbaurichtung der Federn und die Fülllhöhe des Gabelöls:
Lt. HP von Wirth gehören die engen Wicklungen nach oben, lt. gedruckter Einbauanleitung ebenfalls, aber nur wenn die original Federn nicht anders eingebaut waren, was allerdings der Fall ist.
Per mail erhielt ich von Wirth den Hinweis, daß die engen Wicklungen immer oben sein sollen.
Ich hab sie dann auch so eingebaut, es stand ja 2:1 für oben ;-)

Ebenso sind die Füllstände des Gabelsöls in den verschiedenen Quellen von Wirth ziemlich verwirrend.
Schlußendlich habe ich mich dazu entschieden, die Füllhöhe lt. WHB (549ccm, oder 125mm ab Oberkante des Standrohrs ohne Feder, Distanzhülse etc., und bei voll eingeschobenem Standrohr) einzustellen.
Soll heißen ich hab das alte Öl einfach drin gelassen, es war ja erst 6Mm alt ;-)


Etwas verwirrend ist dann noch die Vorgehensweise des TÜV, bei dem man, zumindest in Bayern, die Änderung der Gabelfedern eintragen lassen muß.

Lt. Gutachten von Wirth ist eine Fahrzeugbegutachtung nach §19(2) und §21 der StVZO nötig, lt. nettem PI reicht §19(2).

Und warum in meinem Kfz-Brief/Schein jetzt als Fortsetzung zu Ziffer 23:
MIT WIRTH-GABELFEDERN DRAHTDURCHM.: 5,5; WINDUNGSZ.: 56***
anstatt einfach
MIT WIRTH-GABELFEDERN TYP 2043/1
steht, wird wohl ewig deren Geheimnis bleiben :-(


Die Gesamtkosten setzten sich wie folgt zusammen:

Wirth Gabelfedern DM 159.-
TÜV-Gebühren DM 35,20
Gebühren beim Landratsamt DM 21.-


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Letzte Änderung:6.1.2004 Helmut Oltenburger Last update: 01/06/2004

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